Fragen und Antworten

Wie viele theoretische Pflichtstunden muss ich absolvieren? Welche Sonderfahrten benötige ich für die praktische Führerscheinprüfung? Egal, welche Frage Dir im Kopf herumspukt, wir haben die Antworten! Hier findest Du die wichtigsten Informationen rund um die Führerscheinausbildung auf einen Blick.

Eine erfolgreiche Führerscheinausbildung ist aber immer auch von persönlichen Faktoren abhängig. Deshalb stimmen wir unser Ausbildungskonzept gemäß Deiner individuellen Bedürfnisse gemeinsam mit Dir ab.

Wir freuen uns, Dich hierzu in unserer Fahrschule zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch begrüßen zu dürfen! Vereinbare gleich online einen Termin.

FAHRSCHULWECHSEL

Mach den Neustart bei uns!

Du bist umgezogen, unzufrieden mit Deiner aktuellen Fahrausbildung oder möchtest aus anderen Gründen die Fahrschule wechseln? Kein Problem!

Egal an welcher Stelle Deiner Ausbildung Du gerade bist: Alle Fahr- und Theoriestunden, die Du in den letzen zwei Jahren genommen hast, gelten. Wir machen einfach dort weiter, wo Du aufgehört hast.

Bevor Du Dich für uns entscheidest, kannst Du gern vorbeikommen und uns erst einmal kennenlernen. Bei einer kostenlosen Theoriestunde oder Mit-Fahrstunde merkst Du schnell, ob Du Dich bei uns wohlfühlst.

FAHR-SIMULATOR

Ab wann kann ich auf dem Fahrsimulator fahren? (zur Zeit nur in Oelde)

  • Simualtorstunden finden immer zu je 6 Fahrstunden á 45 Minuten vor den Fahrstunden im Auto statt. 
  • Wenn Du Dein Lehrmaterial auf 50 % gebracht hast, buchst Du Deine Simulatorstunden persönlich hier.

SIMULATOR FüR ALLE!

Hallo Fahrfreunde.

Du bist in einer anderen Fahrschule angemeldet und möchtest vor der ersten Fahrstunde im Auto schon ein wenig können?

Da wäre ein Fahrsimulator ja garnicht so schlecht!

Deine Fahrschule hat keinen Fahrsimulator?

Kein Problem!!!!!!

Bei uns kann jeder die ersten Schritte auf unserem Simulator machen oder vertiefen.

Wir bieten jedem die Möglichkeit in Ruhe und ohne Angst und Streß die ersten Schritte in der Fahrausbildung zu machen oder die Grundfahraufgaben zu vertiefen.

Komm doch einfach mal bei uns vorbei und seh Dir das an.

Vereinbare einen Termin für Deine Simulator-Stunde (01714316864) und spare Dir vielleicht ein paar Fahrstunden.

Wir freuen uns auf Dich.

Das Team

MACH DEN FüHRERSCHEIN DOCH SCHON MIT 17!

Begleitetes Fahren mit 17 senkt die Unfallquote

Siebzehnjährige am Steuer? Vielen mag das zu früh erscheinen. Doch tatsächlich führt begleitetes Fahren (BF17) zu mehr Sicherheit auf Deutschlands Straßen: Da die Jugendlichen sich bis zum Erreichen der Volljährigkeit nur in Begleitung einer erfahrenen Person ans Steuer setzen dürfen, werden sie weniger häufig in Unfälle verwickelt und verstoßen auch seltener gegen Verkehrsregeln als andere Fahranfänger.

Andreas Brökelmann wundert das nicht. „Das begleitete Fahren ist eine verlängerte Lernphase“, erklärt der Mitinhaber der Fahrschule Fit to Drive. „Die Begleitperson dient als Ansprechpartner und kann wertvolle Hinweise und Ratschläge geben. Trotzdem fahren die Anfänger selbstständig.“

So sammeln Jugendliche wichtige Erfahrungen im Straßenverkehr, die sie anderen voraus haben, wenn sie mit 18 dann endlich allein ans Steuer dürfen: „Gerade bei jungen Fahranfängern ist das Unfallrisiko besonders hoch“, weiß auch Fahrlehrer Burkhard Brinkkötter. „Aber unter denjenigen, die vorher bereits mit Begleitung gefahren sind, ist die Quote 20 Prozent niedriger.“

Bereits mit 16 ½ können sich Jugendliche, die das BF17 nutzen wollen, in der Fahrschule zum Theorie- und Praxisunterricht anmelden. Dort absolvieren sie die reguläre Fahrausbildung. Nach bestandenen Prüfungen erhalten sie zum 17. Geburtstag eine sogenannte „Prüfungsbescheinigung“, die zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis für das begleitete Fahren gilt.

Bei der zuständigen Führerscheinstelle können beliebig viele Begleitpersonen in die Prüfungsbescheinigung eingetragen werden. „Selbstverständlich gelten für sie dieselben Regeln als würden sie selbst am Steuer sitzen, inklusive der 0,5 Promille-Grenze“, warnt Mitinhaber Andreas Klünker. Als Begleitung kommen Verwandte, Freunde oder auch Kollegen in Frage, die 30 Jahre oder älter sind, seit mindestens 5 Jahren den Führerschein haben – und höchstens einen Punkt in Flensburg.

Fragen zum Führerschein mit 17 beantwortet das Team gern unter der Durchwahl 02525/951199, direkt in der Fahrschule, Hauptstraße 62, 59269 Neubeckum, oder per Email.

WIE KANN ICH FAHRLEHRER WERDEN?

Fahrlehrer sorgen für Sicherheit auf Deutschlands Straßen

Junge Menschen testen gern ihre Grenzen aus und nehmen es dabei mit den Vorschriften nicht immer ganz genau. Im Straßenverkehr kann das fatale Folgen haben. „Mein Job ist, Schüler so auszubilden, dass sie sich ihrer Verantwortung bewusst sind, sicher und vorausschauend fahren“, erklärt Burkhard Brinkkötter, Mitinhaber der Fahrschule Fit to Drive. 

Ein gutes Lehrer-Schüler-Verhältnis ist das A und O – das weiß der Fahrlehrer aus seiner langjährigen Arbeit: „Wir müssen den richtigen Ton treffen und genug Sympathie erwecken, um als Vorbild akzeptiert zu werden.“

Um seiner Verantwortung gerecht zu werden, braucht ein Fahrlehrer neben Fachwissen daher vor allem Flexibilität, Kontaktfreudigkeit und Einfühlungsvermögen. Nur wer diese Fähigkeiten besitzt kann sicherstellen, dass Fahrschüler das Gelernte auch wirklich umsetzen. Soziale Kompetenz ist in diesem Beruf also unverzichtbar.

Und was sind die praktischen Voraussetzungen, um Fahrlehrer zu werden? „Wer die Ausbildung machen möchte, muss mindestens 22 Jahre alt sein, mehrere Jahre Fahrpraxis nachweisen können und mindestens die Fahrerlaubnis der Klassen A2, BE und CE besitzen“, erläutert Burkhard Brinkkötter. 

Auszubildende absolvieren zunächst fünf Monate lang die Fahrlehrerfachschule. Neben Technik, Recht oder praktischem Fahren spielen hier auch Fächer wie Pädagogik und Verkehrsverhalten eine wichtige Rolle. Nach einer mündlichen und schriftlichen Prüfung folgen dann mindestens viereinhalb Monate Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule. „Bei uns gibt es aber auch die Möglichkeit, erst einmal mit einer Ausbildung im Büromanagement zu beginnen, um zu sehen, ob die Arbeit in der Fahrschule einem liegt“, erklärt Mitinhaber Andreas Klünker.

Für fertig ausgebildete Fahrlehrer sind dann regelmäßige mehrtägige Weiterbildungen gesetzlich vorgeschrieben. So bleiben sie in punkto Verkehrsrecht oder Umweltschutz, vor allem aber auch Unterrichtsgestaltung, immer auf dem Laufenden. 

Genauere Auskunft gibt Burkhard Brinkkötter gern unter der Durchwahl 01717268866 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Fit to Drive GmbH, Hauptstraße 62, 59269 Neubeckum. Deutschlandweite Ausschreibungen finden Sie auf www.fahrlehrer-gesucht.de.

FAHRTEN IM AUSLAND

Andere Länder! Andere Sitten! Hier einige Beispiele.

 

Besondere Verkehrsregeln im Ausland

Andere Länder, andere Gesetze. Wer im Ausland Auto fährt, kann schnell zum Verkehrssünder werden, weil er die dortigen Vorschriften nicht kennt. Wir haben einige Besonderheiten in europäischen Reiseländern zusammengetragen.

Frankreich

Autofahrer müssen stets ein Alkoholtest-Set dabei haben. Die Vorschrift gilt zwar auch für Ausländer, bei einem Verstoß muss jedoch kein Bußgeld bezahlt werden.

Parkknöllchen können vor Ort oft im Tabakladen mit dem Kauf einer Bußgeldmarke ("Timbre amende") beglichen werden. Bei späterer Bezahlung wird es teurer. 

Bei Nässe gelten andere Tempolimits – außerorts 80 statt 90 km/h, auf Autobahnen 110 statt 130 km/h. 

Spanien 

Auf der iberischen Halbinsel werden zwei Warndreiecke in jedem Auto verlangt. Betroffen sind zwar nur einheimische Fahrzeuge, aber auch Mietwagen. Sind Sie also im geliehenen Pkw unterwegs, sollten Sie das bei der Anmietung klären. Denn bei einer Kontrolle ist immer der Fahrer verantwortlich. 

Auf Bußgelder gibt es in Spanien Rabatt: 50 Prozent, wenn innerhalb von 20 Tagen bezahlt wird. 

Österreich

Bei Verstößen gegen die Vignettenpflicht kennt man in der Alpenrepublik kein Pardon. Mautsünder müssen die sogenannte Ersatzmaut von stolzen 120 Euro bezahlen. Wer das nicht tut, bekommt ein Bußgeld zwischen 300 und 3000 Euro aufgebrummt. 

Ist ein Tempolimit mit dem Zusatz "IG-L" ("Immissionsschutzgesetz Luft") versehen, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß als Umweltvergehen. Das bedeutet eine erheblich höhere Strafe.

Teuer wird es auch, wenn zwei Unfallparteien schon bei einem Sachschaden die Polizei rufen, obwohl sie ihre Daten problemlos hätten austauschen können. Dann wird eine sogenannte"Blaulichtsteuer" in Höhe von 36 Euro verlangt. 

Noch eine österreichische Besonderheit: die "Blaue Zone". Ganze Stadtteile werden zu Kurzparkzonen erklärt, erkennbar nur durch eine Beschilderung am Anfang und am Ende der Zone.

Italien

Promillesünder haben hier nichts zu lachen. Ab 1,5 Promille am Steuer drohen Geldstrafen bis 6000 Euro, unter Umständen droht sogar Haft. Im schlimmsten Fall kann der Pkw beschlagnahmt und zwangsversteigert werden. Bedingung: Eigentümer und Fahrer sind identisch. 

Hart trifft es auch Motorradfahrer, die gegen die Helmpflicht verstoßen: Das Zweirad kommt 60 Tage in Sicherungsverwahrung. 

Wer in Italien in eine verkehrsberuhigte Innenstadtzone ("Zona a traffico limitato") einfährt, muss mit Bußen ab 100 Euro rechnen. 

In den Sommermonaten (16. Mai bis 14. Oktober) darf nur dann mit Winter- oder Ganzjahresreifen gefahren werden, wenn die Pneus mindestens den Geschwindigkeitsindex haben, der in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht. 

Niederlande

Keine Gnade für Falschparker: Parkverstöße von Ausländern werden besonders konsequent verfolgt und teilweise über Inkassobüros eingetrieben. 

Werden Bußgelder nicht innerhalb der Frist bezahlt, erhöhen sie sich zunächst um 50, nach Ablauf einer weiteren Frist um 100 Prozent. 

Schweiz

Die Eidgenossen sind für ihre drastischen Strafen bei Verkehrsdelikten bekannt. Bis zu 10.000 CHF (ca. 9200 Euro) Geldbuße sind bei schweren Verkehrsverstößen in der Schweiz keine Seltenheit. 

Kommt ein "Rasertatbestand" dazu, drohen außerdem mindestens ein Jahr Haft und die Einziehung des Fahrzeugs. Raser ist hier, wer in einer Tempo-30-Zone mehr als 40 oder auf der Autobahn mehr als 80 km/h zu schnell unterwegs war. 

Schweizer Fahrverbote gelten nur im Land, und die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden ist zurzeit in Deutschland nicht möglich. Wer jedoch beim nächsten Schweiz-Besuch in eine Kontrolle gerät, muss mit der Eintreibung der Strafe rechnen – drei Jahre lang. 

Hart sind die Schweizer auch bei der Vignettenpflicht: wer hier manipuliert – etwa eine Vignette auf mehreren Fahrzeugen verwendet – bekommt eine Anzeige wegen Betrugs. 

FüHRERSCHEINANTRAG

Wie lange dauert es bis die Führerscheinstelle meinen Antrag bearbeitet hat und ich zur Theorieprüfung kann?

  • Ca. 4-6 Wochen, also bitte die Unterlagen für den Antrag so schnell wie möglich abgeben.

Welche Unterlagen benötige ich, um den Antrag abgeben zu können?

  • Antrag (erhältst Du bei uns in der Fahrschule)
  • Bescheinigung Erste-Hilfe-Kurs (Keine Kopie)
  • Passbild
  • Sehtest (Keine Kopie)
  • Personalausweis im Original
  • Gebühr

zusätzlich bei BF17:

  • Antrag BF17 (Beide Erziehungsberechtigte müssen unterschreiben)
  • Je Begleitperson eine Kopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite)

Welche Unterlagen benötige ich, um den Antrag bei der Führerscheinstelle abzugeben wenn ich schon einen Führerschein besitze?

  • Antrag (erhältst Du bei uns in der Fahrschule)
  • Passbild
  • Sehtest (falls letzter Führerschein schon länger als zwei Jahre zurück liegt.
  • Gebühr

zusätzlich bei BF17:

  • Antrag BF17 (Beide Erziehungsberechtigte müssen unterschreiben)
  • Je Begleitperson eine Kopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite)

Woher bekomme ich den Antrag für BF17?

  • Bei uns in der Fahrschule

FAHRSTUNDEN

Kann ich meine erste Fahrstunde schon vor der Theorieprüfung nehmen?

  • Ja, das ist möglich

Wie kann ich eine Fahrstunde buchen?

  • indem Du den Fahrlehrer einfach ansprichst nach dem Theorieunterricht oder Dich bei uns im Büro meldest. Wir buchen dann die Fahrstunde/n für Dich ein.

Wie kann ich eine Fahrstunde absagen?

  • Du kannst Fahrstunden generell per Telefon, Whatsapp, SMS, eMail oder persönlich absagen. Solltest Du per Whatsapp, SMS oder eMail abgesagt haben, benötigst Du dringend ein Feedback von uns. Wenn wir nicht reagieren versuche es per Telefon, da wir eventuell Deine Nachricht nicht bekommen haben. Auch zwei Haken bei Whatsapp bestätigen noch nicht den Erhalt Deiner Nachricht, da es schon vorgekommen ist, dass wir die Nachricht nicht geöffnet haben und trotzdem die Nachricht als gelesen angezeigt wurde.

    Fahrstunden sind rechtzeitig abzusagen. (mindestens 24 Stunden vorher)

Muss ich eine zu spät abgesagte Fahrstunde bezahlen?

  • Ja, grundsätzlich schon(75%). Denn Fahrschule ist ein Termingeschäft, Stunden, die nicht wahrgenommen werden, können von uns nicht mehr nachbesetzt werden und bedeuten einen Verdienstausfall. Wir bitten Dich daher um Verständnis. Deshalb ist es wichtig Deine Fahrstunden so früh wie möglich abzusagen. Wir versuchen für Dich einen Ersatz zu finden. Falls das gelingt, musst Du die Fahrstunde nicht bezahlen.

PRüFUNG

Wann kann ich frühestens meine Prüfung machen?

  • Die Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor Deinem Geburtstag (bei BF17 vor dem 17. Geburtstag ansonsten vor dem 18. Geburtstag).
    Die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor Deinem Geburtstag

Mit wem mache ich den Termin für die Theorieprüfung aus?

  • Den Termin bekommst Du nach Deiner Vorprüfung bei uns in der Fahrschule.

Von wem bekomme ich den Termin für die praktische Prüfung?

  • Dein Fahrlehrer spricht mit Dir den Termin ab, sobald Du prüfungsreif bist. Vertraue Deinem Fahrlehrer. Er wird keine Stunde zuviel mit Dir fahren. Dafür stehen wir mit unserem guten Namen.

Was muss ich alles zur Prüfung mitbringen?

  • Theorieprüfung: Personalausweis bzw. Reisepass (findet in der Regel immer Dienstags und Mittwochs um 8:00Uhr statt!)
  • Praktische Prüfung: Personalausweis bzw. Reisepass
  • Bei ausländischen Fahrerlaubnisbewerbern ist eine besondere Ausweisregelung zu beachten.

Was passiert, wenn ich durch die Theorieprüfung falle?

  • Zunächst mal Kopf hoch! Das ist schon anderen passiert. Wenn Du die Theorieprüfungsgarantie in Deinem Vertrag hast, dann musst Du die Prüfungsvorstellung (Kosten der Fahrschule) für die nächste Theorieprüfung nicht nochmal bezahlen. Es ist dann lediglich die TÜV-Gebühr (zur Zeit 22,49 €) nochmals fällig. Die nächste Prüfung kannst Du dann nach frühestens 2 Wochen nach der letzten Prüfung machen. 

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